Erklärung zur Barrierefreiheit
Hotel Schutzhütte
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für schutzhuette.de und alle Unterseiten dieser
Domain.
Bedienhinweise
Barrierefreiheitsfunktionen:
Die Texte sind für einen Screenreader lesbar.
Die Kontraste sind fast überall gut sichtbar.
Die Schriftvergrößerung ist über den Browser frei wählbar (responsive Design).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des HessBGG und der BITV2.0 zum großen Teil vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L BGGDurchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.03.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Du hast Anmerkungen oder Hinweise zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehme mit uns Kontakt auf. Wir erklären dir, welche Barrieren bestehen. Du kannst dich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten deine Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für dein Feedback.
SPH Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Marc Vollbracht
Sonnenweg 4a
34508 Willingen (Upland)
Deutschland
E-Mail: info@schutzhuette.de
Telefon: +49 5632 4080
Telefax: +49 5632 69599
Durchsetzungsverfahren
Du bist mit der Bearbeitung deines Anliegens nicht zufrieden? Oder du hast innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten? In diesem Fall kannst du dich bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Hessen einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Deine Beschwerde kannst du wie folgt melden:
Per digitalem Formular unter: https://lbit.hessen.de/barriere-melden Per E-Mail an: LBIT@rpgi.hessen.de
Bitte teile dafür deinen Namen, Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den
Beschwerdegrund mit.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch
die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen Hessen selbst auf
Basis festgestellter Mängel initiiert werden.